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Links
• Film, der die Betreuung bei einer unserer Kundinnen zeigt
• Seniorenassistenz Wandsbek
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• Beratungsstelle des DGB für faire Mobilität
Vollzeitbetreuung mit osteuropäischem Personal in der Presse:
Immer wieder gibt es in der Presse teils verzerrende Berichte über die Bedingungen, unter denen die Betreuung mit osteuropäischem Personal stattfindet. Hier noch einmal zusammengefasst:
Der momentan bequemste Weg für Sie als Kunde ist eine pflegeunterstützende Haushaltshilfe nach dem europäischen Entsendegesetz. Wir haben hierfür Dienstleistungsfirmen ausgesucht, die uns gegenüber seriös nachweisen konnten, dass sie sich an die geltende Gesetzeslage halten.
So lässt sich auch das Thema Krankenversicherung für Sie als Kunde durch den Nachweis des A-1-Formulars zweifelsfrei beantworten. Gibt es kein A-1-Formular, ist die eingesetzte Betreuungkraft nicht sozial- und möglicherweise auch nicht krankenversichert. Die Ausstellung des A1 Formulars dauert etwa 4-8 Wochen. Bis zur Ausstellung des A1 Formulars gibt es einen Nachweis über die Antragsstellung.
Ausschlaggebend für die Entlohnung der Betreuungskräfte ist ihre individuelle Qualifikation: Erfahrung, Sprachkenntnisse, Betriebszugehörigkeit, Referenzen. Natürlich sind pflegeunterstützende Haushaltshilfen mit Erfahrung, Referenzen und guten Deutschkenntnissen anspruchsvoller – sowohl was die Entlohnung betrifft, als auch, was die Arbeitsplatzbedingungen vor Ort in der Familie betrifft. Seit 2015 gilt der Mindestlohn uneingeschränkt auch für angestellte und entsendete pflegeunterstützende Haushaltshilfen.
Kritisch wird in den Medien teilweise auch der immer noch häufig verwendete Begriff der 24-Stunden-Betreuung bewertet, der eine ständige Arbeitszeit der Betreuungskraft impliziert. Die Realität sieht jedoch anders aus:
Die Betreuerinnen wohnen im Haushalt in einem eigenen abschließbaren Zimmer und essen im Haushalt mit. Sie als Kunde haben einen Dienstleistungsvertrag mit der entsendenden Firma, der Ihnen Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und grundpflegerischen Tätigkeiten (Aufstehen, Waschen, Anziehen…) gewährleistet. Der konkrete Hilfebedarf wird vorab detailiert im Fragebogen festgehalten. Die Einteilung dieser Arbeitszeit wird von der Dienstleistungsfirma als Arbeitsanordnung an die Betreuungskraft gegeben. Die Betreuungskraft hat einen Arbeitsvertrag von 40 Stunden pro Woche. Der Hilfebedarf, den Sie in Anspruch nehmen können, darf diese Arbeitszeit nicht überschreiten. In vielen Fällen wird deshalb zusätzliche externe Hilfe benötigt, beispielsweise während der Freizeiten der Betreuungskraft. In welchem Umfang zusätzliche Hilfen benötigt werden (von ambulanten Pflegediensten, stundenweisen Betreuungskräften, Tagespflege…) hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei der Schaffung der hierfür notwendigen Strukturen beraten wir Sie gerne.